Bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf sind für Wohngebäude, die bis 1965 fertig gestellt worden sind, Energieausweise seit dem 1. Juli 2008 und für jüngere Wohngebäude seit dem 1. Januar 2009 verpflichtend auszustellen. Die Ausweispflicht für Nichtwohngebäude gilt ab dem 1. Juli 2009. Für Neubauten wurde der Energieausweis bereits im Jahr 2002 eingeführt.
Rufen Sie uns an, wir erstellen kurzfristig einen Energieausweis für Ihr Gebäude. Hier eine Preisübersicht
ENERGIE-AUSWEIS FÜR WOHNGEBÄUDE | |
Art des Energieausweises | Einzelpreis |
Energieausweis für Wohngebäude EFH Energieausweis für Wohngebäude EFH Erstellung des Energieausweises für ein Einfamilienhaus -Bedarfsausweis- |
178,50 EUR*
416,50 EUR * |
Energieausweis für Wohngebäude 3-Fam. Haus Erstellung des Energieausweises für ein 3 Familien Wohnhaus Erstellung des Energieausweises für ein Mehrfamilienhaus mit bis zu sechs Wohneinheiten |
850,00 EUR*
1.400,00 EUR * |
Energieausweis für Wohngebäude MFH 7+ Erstellung des Energieausweises für ein Mehrfamilienhaus mit sieben oder mehr Wohneinheiten |
1.963,50 EUR* |
ENERGIE-AUSWEIS FÜR NICHT-WOHNGEBÄUDE | |
Energieausweis für Nicht-Wohngebäude Sichern Sie sich die rechtzeitige Beantragung eines Energieausweises für Ihr Nicht-Wohngebäude! Der Zeitpunkt der Beantragung hängt vom Erscheinen des Referentenentwurfs der DIN V 18599 ab. |
a.A. |
*Preise in Euro, brutto inkl. gesetzl. MwSt., zzgl. ggf. Versandkosten |
Preise: Die angegebenen Preise verstehen sich als reine Erstellungspreise für den Energieausweis. Die direkte Verfügbarkeit der notwendigen Gebäude- und Anlagendaten wird vorausgesetzt.
Es entstehen zusätzlich Anfahrtskosten von EUR 1,00/km (inkl. gstzl. MwSt).
Gemäß aktueller dena-Vorschriften ("Energieausweis-Pflichtenheft") ist eine Begehung und Bestandsaufnahme des Objektes vorzunehmen. Für diese Begehung und ggf. zusätzlich notwendige Maßnahmen, wie z.B. Aufmaße, Flächenermittlung, Bauteilerfassung oder Anlagencharakterisierung erhöhen sich die genannten Preise abhängig vom Zeitaufwand unserer Mitarbeiter um 95,00 EUR (inkl. gstzl. MwSt.) je Stunde.
Durch die Einhaltung der dena-Vorschriften wird die volle Gültigkeit des Energieausweises von 10 Jahren sichergestellt.
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Als dena zertifizierter Energieberater Baugutacher und Bausachverständiger erstellen für Ihr Haus / Objekt den erforderlichen Energieausweis
Der Energieausweis ist gerade in der Zeit steigender Energiepreise zu einem wichtigen Instrument für Mieter, Eigentümer und
Käufer geworden.
Er sorgt für mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt:
Er liefert zuverlässige Informationen über den Energiebedarf und die energetische Qualität von Gebäuden, darunter Gebäudealter, Energieverbrauch,
etc.
Bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf sind für Wohngebäude, die bis 1965 fertig gestellt worden sind, Energieausweise seit dem 1. Juli 2008 und für jüngere Wohngebäude seit dem 1. Januar 2009 verpflichtend auszustellen. Die Ausweispflicht für Nichtwohngebäude gilt ab dem 1. Juli 2009. Für Neubauten wurde der Energieausweis bereits im Jahr 2002 eingeführt.
Rufen Sie uns an, wir erstellen kurzfristig einen Energieausweis für Ihr Gebäude. Hier eine Preisübersicht
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Treten Sie mit uns in Kontakt unter +49 7174 5684.